Hallo turbo-Ronny,
also da würde mich mal interessieren, wie Dein Anwalt das hinbekommen will. Da Du von Klage sprichst, ist das Kulanz-Thema, d.h. Zahlung von Porsche ohne rechtliche Verpflichtung, wohl durch.
Rechtlich ist folgendes zu unterscheiden:
1. Kaufrechtliche Gewährleistung:
Nch dem bis Ende 2001 geltenden Kaufrecht galt eine 6-monatige Gewährleistung wegen Fehlern der Kaufsache zwischen Käufer und Verkäufer. Nach dem neuen Schuldrecht (für Verkäufe ab 2002) beträgt diese Frist 2 Jahre. Ich kenne Deinen Fall zwar nicht näher, würde aber vermuten, dass diese Fristen abgelaufen sind. Längere Fristen gelten nur, wenn der Verkäufer den Mangel "arglistig verschwiegen" hat. Das ist sowas ähnliches wie Betrug. Schwer zu beweisen. Selbst wenn noch keine Verjährung eingetreten ist, geht der Anspruch nur dann gegen die Porsche AG, wenn die Dir das Auto verkauft hat oder sonst eine vertragsrechtliche Beziehung direkt zum Hause Porsche besteht.
2. Produkthaftung
Grundsätzlich längere Fristen aber (!) bei der Produkthaftung geht es grundsätzlich nur um Schäden an anderen Rechtsgütern als an der Kaufsache selbst. Klassisches Beispiel: Sicherheitsrelevante Fehler,die zu Unfällen und damit zu Körperschäden führen (wie zB die in diesem thread schon angesprochenen Boxster Fälle). Damit hat aber Dein Fall offensichtlich nichts zu tun, Dir geht es ja um eine Fehlfunktion des Autos, also der Kaufsache.
Also, wie gesagt, die juristische Begründung würde mich echt interessieren. Übrigens, der Anwalt kriegt immer das gleiche Geld, egal ob Du gewinnst oder verlierst.
Grüße
Andibuch, der sein Geld als Anwalt verdient und hier als technischer Laie auch mal was zur Sache sagen kann.
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