Thema: F-Modell
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 25.12.2014, 21:22
934/5 934/5 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2014
Ort: Köln
Beiträge: 217
934/5 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo alle zusammen!
Auszug aus einer schlauen Internetdatei:
"In einigen Ländern wie z. B. den USA oder Kanada sind stattdessen neben den dort bernsteinfarbenen Fahrtrichtungsanzeigern vorne und hinten am Fahrzeug alternativ am Fahrzeugheck auch rote Blinker zugelassen, welche teilweise umgeschaltete Bremslichter sind. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Da ihnen der Grünanteil im Farbspektrum fehlt, entwickeln sie nicht die Helligkeit gelber Blinkleuchten und es können zwei redundante Leuchtmittel in der Leuchte verwendet werden. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt. Dabei spielt das Baujahr keine Rolle.

Grüsse aus Köln
Mit Zitat antworten