Mit etwas Verspätung möchte ich etwas zu der sog. "Garantie" sagen, die von so manchen Gebrauchtwagenhändlern angeboten wird...und als Rechtsanwalt im realen Leben liegt zumindest die Vermutung nach, dass ich ein wenig davon verstehe.
Diese Garantien beziehen sich regelmäßig nicht auf Verschleißteile (-> unbedingt im Vertragstext überprüfen!). Da bei einem
30 Jahre alten Fahrzeug fast alles ein Verschleißteil darstellt bzw. verschlissen ist, sind diese "Garantien" mit ziemlicher Sicherheit komplett wertlos.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-...014_141982.pdf
Desweiteren ist zu beachten, dass diese Garantien für den Händler nur ein begrenztes Risiko darstellen. Er kann den letzten Schrott verkaufen, merkt es der Kunde wird es halt auf "Garantie" gemacht, merkt er es nicht, ist auch gut
Zusammenfassung: Nicht aufgrund von irgendwelchen "Garantien" unvorsichtig werden!