Hallo,
und herzliches Beileid zur Unendlichen Geschichte mit der Diva (eigentlich eher ne Zicke)
@Udo
das Auto jetzt noch zurückzugeben und den Einstandspreis zurückzufordern ist nätürlich blanker Unfug, nachdem schon Unsummen in Reparaturen investiert wurden.
Ansonsten Recht haben und Recht bekommen sind wie immer unterschiedliche Dinge, allerdings müßte nach dem gesunden Menschenverstand bei einigen Dingen die Sachmängelhaftung des Händlers greifen (falsche Räder, Unfallschaden, Klimaanlage), da diese Fehler auf jeden Fall beim Kauf schon bestanden haben.
Bei einem evtl. Gerichtsverfahren kann man allerdings nur viel Glück und gute Nerven wünschen (und ausreichend Kohle).
Gruß, Sven
P.S.: Ich glaub ich werde jetzt nix mehr zu Thema "Rasseln links bei Rechtskurven" lesen, ich trau mich schon fast nicht mehr mit meinem C2 zu fahren, könnte ja was kaputgehen (vor allem da das Auto aus Italien ist, keine nachvollziehbare Historie hat und das Scheckheft leer ist).
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"Racing is life ! Anything that happens before or after is just waiting " (Steve McQueen)
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