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Alt 11.06.2014, 08:54
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Flojo Flojo ist offline
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Zitat von hoppepit Beitrag anzeigen
Einspruch Euer Ehren.

Auf dem Abnahmeprotokoll meiner 7+8x16er Füchse steht:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Mit dem Wisch vom TÜV rumfahren sollte man nicht, kann Ärger geben!!
Mit DEM Wisch sicher. Die Frage ist nur, wie, bzw. auf welcher Grundlage, es bei Dir zu DIESER Anweisung kam.
Und von Wann ist die Abnahme; vor 2005?
Denn da gab es EU-Richtlinienänderungen.

Ich habe seit 1996 schon einige Abnahmen auf Basis lediglicher (Festigkeits-)Gutachten in Form von Eizelabhnahmen hinter mir (*).
Solch eine Anweisung wie oben zitiert hatte ich bis dato nicht.
(u.A. Spurplatten, Tieferlegungfedern, Lenkräder, Rad-Reifenkombinationen..)

Jemand vom Fach hier, der das erläutern kann?
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Gruß, Flo (911SC, '79)
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