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Alt 15.05.2014, 15:35
AlpenCruiser AlpenCruiser ist offline
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Zitat von 911erRon Beitrag anzeigen
Bei den anfallenden Kosten für eine Überholung des Motors schläft es sich doch mit einer Händlergarantie irgendwie besser. Dass sich hier die gesetzliche Gewährleistung als "stumpfes Schwert" erweisen könnte (erst Recht nach sechs Monaten, weil man ab diesem Zeitpunkt als Käufer beweisbehaftet ist für das Vorliegen des Mangels bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe), sollte bekannt sein.

Wenn daher beispielsweise an meinem Motor oder meinem Getriebe innerhalb der Garantiezeit Probleme aufgeterten wären, dann hätte ich mir die Ursache/Rep.-Umfang in Hamburg bestätigen lassen und dann wären mir die 600 km zum Verkäufer mit Sicherheit nicht zu weit gewesen. Im Zuge dessen hätte ich mir deren Werkstattboden noch einmal genau angeschaut und dann vor Ort entschieden, ob wir nun dort vom Boden essen können oder nicht. Sorry, aber ich habe das jedenfalls so in Erinnerung (obgleich ich Dirzustimme, dass jeder selbst entscheiden sollte, von welchem Boden er ißt).

Zuzugeben ist Dir auch insoweit, als dass die "Händlergarantie" bei kleineren Mängeln/Funktionsuntüchtigkeiten bei einer solchen Entfernung wenig Sinn macht. Wenn ich mir aber ein 15 Jahre altes Auto kaufe, würde ich ohnehin nicht wegen jeder kleinen Beanstandung zum Verkäufer rennen.
Der letzte Satz Deines Postings impliziert auch inwieweit eine Sachmängelhaftung greift.
Der Händler wird nicht für Teile haften wollen, die einem Verschleiß unterliegen und dies ist auch in gewissen Maßen definiert.
Ein Motor, der 2 Monate nach Kauf plötzlich leckt oder gar kaputt geht, wird als "mögliche Verschleißerscheinung bei einem Auto in dem Alter und mit so vielen km" angesehen und es kann sehr gut sein, dass der Händler hier nicht haften muss. Er muss dafür haften, dass sich das Fahrzeug in einem beschriebenen, ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Verkauft er Dir das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand und eine Vollabnahme zeigt Mängel, die dem Händler hätten bewusst sein müssen )z.B. kaputte Bremsen), dann muss er hier die Kosten der Nachbesserung übernehmen.

Oder wenn er Dir einen 911er verkauft, der einen frischen revidierten Motor besitzt, dann sollte dieser auch nicht nach 2 Monaten bei vernünftiger Fahrweise kaputtgehen, denn das wäre dann kein Verschleiß, sondern basiert auf einen Mangel bei der Durchführung der Revision oder der genutzten Ersatzteile.

Es wird also differenziert zwischen "was ist als Verschleiß bei einem solch hohen km-Stand und dem hohen Alter nicht aussergewöhnlich" und "was ist als Sachmangel anzusehen".

http://www.heyers-rechtsanwaelte.de/...-oldtimer.html
http://www.123recht.net/Gewaehrleist...-__f38817.html
https://www.google.de/#q=oldtimer+garantie+verschleiß

http://www.oldtimer-recht.de

Aaber … ich bin kein Jurist, möchte aber hier doch zu denken geben und dass man sich da vorher genau schlau macht, bevor es zum Anwalt geht ;-)
(siehe o.g. www-Links)

Die bestmögliche Absicherung wäre z.B., solch ein Auto unter Beisein eines Experten zu kaufen und zusätzlich davon auszugehen, dass man eh Rücklagen >5.000€ über die kommenden Jahre einplanen Muss, wenn man ein Auto mit über 25 Jahren und mehr als 100.000 Km kauft.
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911 SC 3.0, BJ 1981
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