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Alt 19.11.2003, 10:31
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Hallo,

das "kurz zulassen" funktioniert bei unserem Landratsamt auch. Allerdings haben sich die Damen geweigert, das Fahrzeug am gleichen Tage wieder stillzulegen.
Ich müßte tatsächlich am nächsten Tag wieder hin.
Ansonsten wärs ja fast schade um die Plaketten :-) das wäre ja eigentlich nur ein Bezahlen der Gebühren.

Was mir bislang neu war und ich erst erfahren habe, ist die Tatsache, daß auch die 07er jetzt vor der Genehmigung des roten Kennzeichens zum TüV müssen und eine Untersuchung nach der 49. Verordnung der STVZO machen und bestehen müssen.
Wurde wohl zuviel Schindluder mit den Schildern getrieben.

Weitere Randbedingunen: Es gibt pro lebende Person nur einen Satz rote Kennzeichen, auch wenn man ein Gespann (Hänger und Fahrzeug) benutzen will. Hier braucht man zwei Satz.
Man darf auch ein Krad damit bewegen, dann bekäme man ein Kuchenblech und ein langes Schild. Es gibt nicht drei Kennzeichen (gleicher Nummer)

Gruß
Jürgen
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