Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 19.03.2014, 12:28
Benutzerbild von Flojo
Flojo Flojo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2012
Ort: FFM
Beiträge: 2.181
Flojo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reifen-Fachleute hier? keine "E"-Kennung bei Reifen für Oldtimer nötig?

Hallo!
Ich stolpere gerade über die Regelung Nr.30 der EU/ECE von 2008, der einheitlichen Bedingung für die Genehmigung der Luftreifen für Kfz & Anhänger.

Darin entnehme ich direkt auf Seite 2, Anwendungsbereich, dass diese Regelung nicht für Reifen bei der Ausrüstung für Oldtimer(*) gilt.
(*Oldtimer sind per Definition in D, Kfz, solche die §23 (21c) bestehen)

Auszug Kopf-S1 + Kopf-S2


Nun die Frage: ist das in der realen Welt wirklich so angekommen? Weiß wer was handfestes (aus eigener Erfahrung)?
Kann ich das einem Prüfer so vorlegen, wenn ich ein H-Fahrzeug mit "E"-losen Reifen vorführe?

Wäre interessant für Wagen, die frische US-Reifen drauf haben, diese nicht entsorgen zu müssen.
Natürlich vorausgesetzt, der Reifen ist sonst einwandfrei gekennzeichnet (z.B. Hersteller-205/55/r16-91V-4410-usw.) und ist optisch/technisch befundfrei.

=>> was ein Prüfer sieht/erkennt oder nicht, ist nicht die Frage, sondern die grundlegende rechtliche Frage, da ja die Betriebserlaubnis erlischt. Oder eben nicht.
__________________
Gruß, Flo (911SC, '79)
https://www.instagram.com/911garage_germany

Geändert von Flojo (20.03.2014 um 09:07 Uhr).
Mit Zitat antworten