Zitat:
Zitat von julian07
nachdem mein 3.2er jetzt 30 Jahre alt ist, würde ich gerne wissen, ob ich den nachträglich eingebauten Kat wieder ausbauen kann.
Bei einer Oldtimer Versicherung gibt es ja nur einen Steuersatz.
Weiss da jemand bescheid?
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Hallo Julian,
ein *Nachrüstkat* kann jederzeit wieder ausgetragen werden, das ist unabhängig vom H-Kennzeichen. Grundlage hierfür liefert
§ 19.3 StVZO
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen. Hernach müssen Zulassungsstelle und Versicherung über die geänderte Leistung und Steuereinstufung informiert werden.
Natürlich kannst Du in Absprache mit dem Prüf-Ing. das H-Gutachten gemäß § 23 StVZO und die Änderungsabnahme auf einen Termin zusammenlegen.
Bei Deinem frühen 3.2 MJ84 musste die ursprüngliche DME ohne Lambda-Regelkreis gegen eine spätere mit Lambda-Regelkreis ausgetauscht werden. Es kommt halt darauf an, worauf Du hinaus willst. Z.B. wären im Fall Originalchip in einer .12 oder .18 DME die Widerstandsbrücke und der Blindstecker zur Umschaltung auf das 231 PS / 98 ROZ Kennfeld erforderlich und ein Keramikkat müsste raus. Oder wurden Metallkat mit Tuningchip nachgerüstet?
Grüße, Armin