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		 Also ich versuch das mal. 
- mit Kurzkennzeichen das Auto aus Holland holen - geht. Ist aber eine Grauzone des Erlaubten. Besser auf Trailer heim holen. 
- dann zum Tüv, denn das Autochen hat ja keinen dt. Brief. Also die §21 durchführen lassen. Ist m.E. nach derzeit in Hessen nur Krampf. In Niedersachsen aber ein normaler Vorgang! 
- dann zur Zulassungstelle mit Tüv/AU/Kaufvertrag/holländ. Brief, Versicherungsnr. 
- dann glücklich nach Hause fahren. 
- dann hier posten, ob es so war und ein Bild einstellen. 
 
Good luck, 
Sören 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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