Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.06.2003, 22:03
pöhli pöhli ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.2002
Ort: München/Wasserburg
Beiträge: 407
pöhli
Beitrag

Hallo Dieter,

grundsätzlich halte ich diese Eintragung für einen Amtsfehler.

Ohne Betriebserlaubnis fährst Du dann, wenn die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs nicht erwiesen ist oder Anbauteile dazu führen, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und Du deswegen andere gefährden könnstest.

In Deinem Fall würde ich kein Problem darin sehen, die gewünschte Rad/Reifenkombi zu montieren und zu fahren, sofern Du die Möglichkeit hast (für den Fall des Falles) diese Kombination in Verbindung mit einem bauartgleichen Fahrzeug als TÜV-konform nachweisen zu können. Da reicht dann der Brief eines... Du weisst, was ich meine.

Ist meine Sicht der Dinge. Und 100% sicher kannst Du dir eh nie über etwas sein, sofern es nicht in DEINEN Papieren so drin steht (ist ja immer nur einen Vers-Frage).

Grüße,
pöhli
__________________
www.c4-cabrio.de
Mit Zitat antworten