... denn wenn der Schaden bereits reguliert wurde, gehört das Auto erst einmal der Versicherung, falls es wieder auftaucht. Die verkauft es oder lässt es versteigern - man kann es also wieder erwerben.
Ich sah aber einmal einen Beitrag im TV, in dem ein riesiger Parkplatz in der Nähe von Moskau gezeigt wurde, wo viele gestohlene teure Luxusschlitten verrotten, die von der russischen Polizei aus dem Verkehr gezogen wurden. Die deutschen Versicherer haben aber gar kein Interesse an der Rückführung - zu kompliziert, bürokratisch, nicht lohnend. Es ist offensichtlich einfacher, die Diebstahlquote des Fahrzeugtyps auf den Versicherungstarif umzulegen.
