Zitat:
Zitat von pepels
Hallo,
...vollabnahme muß nach den zwei jahren sowieso erfolgen und dann gleich H abnahme mitmachen....
somit kein problem.
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Moin,
Nö, das war mal. Die Vollabnahme wird heutzutage erst nach mind. 7 Jahren der sog. Ausserbetriebsetzung noetig.
Wenn die Daten Im Zentralregister gespeichert sind, reichen eine normale HU (ggfs. mit 21c, Oldtimeruntersuchung) und AU zur Wiederinbetriebnahme.
Meine Meinung zu dem Vorhaben: Nicht machen; lieber im Sommer ab und zu mal fahren. Das reduziert Standschaeden, die sonst nach 2 Jahren sicher erheblich teurer werden als mehr oder weniger regelmaessige Bewegungsfahrten.
Zudem ist die Entzugsphase nicht so richtig prickelnd
ND