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Alt 07.04.2011, 10:22
ndaustue ndaustue ist offline
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Zitat von pepels Beitrag anzeigen
Hallo,
...vollabnahme muß nach den zwei jahren sowieso erfolgen und dann gleich H abnahme mitmachen....

somit kein problem.
Moin,

Nö, das war mal. Die Vollabnahme wird heutzutage erst nach mind. 7 Jahren der sog. Ausserbetriebsetzung noetig.
Wenn die Daten Im Zentralregister gespeichert sind, reichen eine normale HU (ggfs. mit 21c, Oldtimeruntersuchung) und AU zur Wiederinbetriebnahme.

Meine Meinung zu dem Vorhaben: Nicht machen; lieber im Sommer ab und zu mal fahren. Das reduziert Standschaeden, die sonst nach 2 Jahren sicher erheblich teurer werden als mehr oder weniger regelmaessige Bewegungsfahrten.

Zudem ist die Entzugsphase nicht so richtig prickelnd

ND
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