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Alt 14.06.2004, 23:04
wolfgang911 wolfgang911 ist offline
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wolfgang911
Böse

... so sehe ich das auch, wenn ich ein Auto kaufe, will ich vom Vorbesitzer auch sämtliche Vorschäden wissen. Die Entscheidung ob der "Unfall" für mich unerheblich oder ich vom Kauf besser Abstand nehme ist dann meine. Ein eingedrückter Kotflügel muß erwähnt werden, und wo ist auch das Problem?? Doch nur dann vorhanden, wenn nicht fachgerecht repariert wurde um Geld zu sparen...also gemurkst wurde. Ist der Kotflügel von einem Fachmann ausgebeult oder eventuell verzinnt und gut lackiert, spricht doch nichts dagegen das Auto trotzdem zu kaufen.

So schnell, wie man heute den Verkäufer bei Vorschäden in die Mangel nehmen kann, kann sich der gar nicht warm anziehen.

Ich habe gerade auch so einen Fall:

944 S2 vom Geschäftsmann(unklug von ihm wegen der Beweislastumkehr) als unfallfrei gekauft. Jetzt stellt sich heraus, daß doch eine etwas dicke Lackschicht auf der Fahrerseite ist -das Lackdicken-Prüfgerät leuchtet rot an der Fahrertüre und am hinteren Kotflügel. Auf meine vorsichtige Anfrage und ich habe ihm wirklich die Chance gelassen die Hosen runterzulassen, wird er noch pampig und gibt irgendwann zu, einen "Parkschaden" gehabt zu haben, bei dem nur der Aussenspiegel lackiert wurde. Dann nach 5 min ja, vielleicht ist auch die Türe lackiert worden, aber das wüßte er nicht, er hat ihn schließlich nicht lackiert. Ganz schön blöd. Jetzt werde ich alles sammeln zum Rechtsanwalt gehen und schauen ob ich ihm eins verbraten kann, denn soviel Dämlichkeit und Frechheit gehört bestraft. Ich werde das Auto behalten, und er wird vermutlich bluten. Selber schuld!

..und so wird das ganze wegen der verschwiegenen Schäden zum Bummerang, was am Anfang vielleicht zu einem kleinen Abschlag geführt hätte. Irgendwie nicht clever! Denn nun nehme ich allle Mängel die ich am Auto finden kann und unterstelle ihm arglistige Täuschung. Als Geschäftsmann muß er den Beweis erbringen, daß die Mängel zum Zeitpunkt des Überganges nicht bestanden haben. Mir als Käufer steht das Wahlrecht zu, Wandelung(rückgängig machen des Kaufvertrages) oder Minderung(er muß was zurückzahlen).

Mal sehen was rauskommt!

Gruß Wolfgang
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