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Alt 14.06.2004, 22:39
Waffel Winnie
 
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@Magic
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber man muss wirklich jeden Unfallschaden angeben. Also der von Dir beschriebene Fall ist auf jeden Fall ein Unfallschaden, den Du nicht verheimlichen darfst.

Blos wo ist die Grenze? Viele meinen ja, wenn man nur Schraubteile tauschen muss, die nicht zu den tragenden Teilen gehören, ist das Auto trotzdem ufnallfrei (Kotflügel zählen übrigens nicht zu den Schraubteilen, die nicht tragend sind). Also wenn man ein neues Rücklicht braucht, ist das Auto trotzdem unfallfrei. Aber so pauschal kann man das wohl nicht sagen.

Ich hab im Netz mal folgendes gefunden:
Ab dem Unfall ist es rechtlich dann nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen, selbst wenn der Unfall als gering einzustufen und daher nicht offenbarungspflichtig sein sollte. Verkauft man das Kfz, weil "nur neue Scheinwerfer, Kühler, oder andere Schraubteile erneuert worden sind", als unfallfrei, begeht man nach der Rechtsprechung Betrug und ist nach dem BGB allen Gewährleistungsvorschriften der §§ 433 ff BGB ausgesetzt mit der Folge von Rücknahme, Schadenersatz etc

Also auf deutsch: alles angeben, Rechnung bereithalten um nachzuweisen, daß das Fahrzeug nur einen geringen Schaden hatte.

Grüße
Winnie

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