hallo leute,
ich denke max hat auch nichts dagegen, dass es sich hier um einen klassischen fall von GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG handelt.
die geschäftsbesorgung (in diesem fall rettung von kulturgütern der automobilgeschichte vor dem niedergang) kann dabei auch gegen den willen des geschäftsherren erfolgen, wenn ein öffentliches interesse an der geschäftsbesorgung besteht.
damit ist dieter eindeutig legitimiert, wenn er sagt "ich bin jetzt hier der neue gf" und alles requiriert.
also losmachen, ihr könnt euch auf mich berufen.
kurz vor dem wochenende,
guido