>>.....wer oder was sollte mich denn abhalten statt eines Neufahrzeugs ein Fahrzeug mit einer H-Zulassung zu erwerben???????? Es muß doch keiner warten bis sein 2003er TDI eine H-Zulassung bekommt. <<
Sorry, aber wo bleibt da die Logik? Wenn ein Fahrzeug, das bereits auf H-Kennzeichen umgestellt ist, von Eigner A zu Eigner B wandert, dann ändert sich ja nichts am Gesamtbestand.
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