Hi,
04/1985 gabs von Porsche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Leistungssteigerungen.
Ausschnitte davon (die überhaupt nicht zutreffenden erspar ich mir mal):
- bis 154 kW (210 PS):
innenbel. Bremsscheiben vo und hi
Stabi vo und hi
- bis 170 kW (231 PS):
Umrüstung auf 3,2 l Carrera Motor nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 1976
Bremsanlage inkl. Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, HBZ, Bremsscheiben und Sättel.
Fahrwerk, also Dämpfer, Stabis, Lenker, Gelenkwellen wie techn. Stand Carrera.
Mindestbereifung vo 185/70 VR 15 auf 6x15, 215/60 VR 15 auf 7x15 mit Carrera-Kotfl.-Verbreiterung.
Getriebe mit Übersetzung und Ölkühlung wie Carrera
Lamellenölkühler inkl. Stoßstangenaussparung
Da durch Einbau eines anderen Motors, der nicht typzugelassen ist, die Betriebserlaubnis erloschen ist, muss mit Nachweis der Motordaten eine Einzelabnahme für eine Wiederzulassung erfolgen.
Dazu brauchst du von Porsche für den Motor (mit Motornummer) ein Motordatenblatt.
Anbieten würde sich in dem Fall entweder einen 'verständnisvollen' Sachverständigen zu finden ......
oder auf 3,0 l SC Motor mit 204 PS zu gehen.
Ab Modell 76 wär es einfacher, aber H-Nr sicher grenzwertig, gerade im Herbst letzten Jahres war da die Staatsanwaltschaft ziemlich aktiv bei Fahrzeugen, die unberechtigterweise H-Nummern erhalten hatten.
Viel Erfolg dabei
Gruss
Volker
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