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Alt 25.11.2003, 18:21
Gernot Gernot ist offline
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Gernot
Beitrag

Hi, ich mach mich mal superunbeliebt:
Die Strafe ist natürlich ungerechtfertigt hoch und steht in keine Verhältnis zum Vergehen. Hier ist meiner Ansicht nach der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. (Bei der Höhe der Strafzumessung scheint es in erster Linie ums Geldverdienen zu gehen). Zumindes wäre es in D so. Das schweizer Recht kenn ich nicht.
Aber: Scheinbar weiss jeder im Forum, dass es verboten ist die Frontscheibe über ein genau festgelegtes Mass hinaus zu bekleben. Wer es also doch macht, muss eben mit Strafe rechnen. Fahr ich mit gierigem Blick auf den Tacho zu schnell, kostet es eben. No risk no fun.
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Viele Grüße.
Gernot
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