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Alt 25.11.2003, 14:56
Kutti Kutti ist offline
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Kutti
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das gestez besagt, dass der kleber nur 7cm hoch sein darf auf der frontscheibe. auuserdem darf er nicht mehr als 30% getönt sein. das heisst er muss 70% lichtdurchlässig sein.

ich kenne deinen ärger balazs. hab ich alles auch schon durchgemacht, zu gti zeiten

die polizei geht den weg des geringsten widerstandes, sprich, da wo die kohle am leichtetsten zu holen ist. und das ist halt bei den autofahrern

grüsse kutti

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