Was für ein Angeber! Was für eine faule Versteigerung!
Schade, daß da keine Telefonnummer und das sonst übliche Besichtigungsangebot dabei ist, sonst könnten wir Kölner den Wagen ja mal besichtigen.
Am besten finde ich bei solchen Ebayangeboten immer die Drohungen mit dem Anwalt. Frage an die Juristen unter uns: Was kann er denn von einem Spaßbieter holen?
Ich denke nicht, daß er eine Chance hätte den Auktionsbetrag einzuklagen. Ich würde auf Schadenersatz tippen. Und das wäre hier doch 'nur' die Ebay-Gebühr?
Gruß
Peter