Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und im Zweifel das tun was der sagt.
In jedem Fall hätte ich den Termin mitsamt des Gutachters und im Beisein eines Anwaltes wargenommen.
So wird dir das jeder erst mal vorhalten.
Wegen Umtausch des Fahrzeugs:
Es geht hier ja um eine Unfallinstandsetzung und nicht um einen Mangel bei einem Neuwagen nach Auslieferung.
Gibt es deiner Meinung nach eine Rechtsgrundlage für eine Wandlung? Kann ich mir nicht vorstellen.
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Gruss, Uli
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