Es ist alles noch viel schlimmer als von mir bisher angenommen.
Meine obigen Beiträge muss ich insofern korrigieren, als der Begriff "Künstler" im Sinne der Abgabepflicht zur KSK hat nichts mit dem landläufigen oder gar steuerrechtlichen Künstler Begriff zu tun.
Hat auch nichts damit zu tun, ob derjenige, auf dessen Leistung künstlersozialabgabe gezahlt wird, jemals Leistungen aus der KSK bezieht. Auch unabhängig davon, ob dieser im In- oder Ausland sitzt......
Abgabepflichtig sind im Ergebnis alle Fremd-Leistungen, die im weiten Sinn Design oder Publizistische Leistungen sind. Etwa
Designer, (werbe-) Texter, Fotografen, Layouter, PR Fachleute, Visagisten................................
Probleme werden z.B. PR-, Werbe-Agenturen (falls NICHT- GmbH) bzw. Firmen, die solche regelmäßig beauftragen, bekommen.
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Gruss, Uli
Geändert von Uli911 (08.10.2007 um 09:46 Uhr).
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