Der Unterschied dürfte das hier sein:
Aus der Urteilsbegründung:
".......Als professionelle Kfz-Händlern hatte die Beklagte das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht umfasste auch eine Messung der Lackschichtendicke, wie oben ausgeführt..."
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Gruss, Uli
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