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Alt 04.09.2007, 09:40
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Der Unterschied dürfte das hier sein:

Aus der Urteilsbegründung:

".......Als professionelle Kfz-Händlern hatte die Beklagte das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht umfasste auch eine Messung der Lackschichtendicke, wie oben ausgeführt..."
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Gruss, Uli
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