Na ja, die Heckscheibe ist am Verdeckrahmen definitiv gebrochen und dann weiter eingerissen. Das fällt normalerweise unter Glasbruch, auch bei "Plexiglas".
M.E. will sich der Versicherer nur drücken. Zumindest die anteilige Übernahme für den Heckscheibenersatz wäre m.E. regulär.
Mal sehen was die Rechtsschutz nächste Woche sagt.
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