| 1)  Es wäre evtl. hilfreich, gleich einen Link auf die entsprechende Verkaufsanzeige(n) einzufügen2) Wenn das Fahrzeug damals diese Mängel hatte, muß es nicht heißen, daß es die heute noch hat
 3) Auch nähere Angaben über die "schwerwiegenden Mängel" könnten helfen
 
 Ich finde, diese "Warnung" verwirrt in der derzeitigen Form mehr, als sie hilft.
 
 Gruß,
 Harald
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