Zitat:
Zitat von NineEleven
.... Rechtsüberholen ist ürbigens auch zulässig. Im Kolonnenverkehr bis 80 km/h und wenn delta-v nicht mehr als 20 km/h beträgt. ...
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Falsch.
Das nennt sich im Kolonnenverkehr "rechts vorbeifahren" und heißt lediglich, dass die rechte Kolonne kurzzeitig etwas schneller rollt als die linke. Kurzfristig wieder auf die linke Spur eingeschert wird dabei aber nicht, das wäre dann rechts überholen und ist verboten. Klingt komisch, ist aber so.
@911C1 Dieter: Klasse Beitrag!
