Hallo Georg!
Beziehen läßt sich das Dach gemäß Anleitung, wenn - wie vermutet nur verschlissen. Bei Neubezug wegen Undichtigkeit oder allgeim. Verworfenheit gilt das gesagte der Vorredner.
Mach ja kein S.cheiß

- Falls Eselsohren schon vorher vorhanden, dann bei Abgabe des Daches das Auto gefälligst dranhängen lassen , soll heißen: beim Abholen könnten sämtl. Dichtungen nachgebessert/erneuert worden sein, möglicherweise sogar mit Erneuerung vergammelter Rahmenelemente - Du tust Dir damit einen Gefallen...Wirklich!
18J. Targa-Fahren hinterlassen Spuren...
