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F-Modell
Liebe Schrauberfreunde,
kann mir jemand sagen, ab wann beim F-Modell die Horngitter und der Rand der Scheibengläser der Blinker Chrom -farben oder schwarz waren. Ich habe bei meinem 73 F Modell hinten rote Leuchten mit schwarzem Rand und vorne orange mit schwarzem Rand, die Horngitter sind auch schwarz. Die Roten Scheibengläser würde ich gerne beibehalten, sind aber wahrscheinlich nicht erlaubt?! Da mir die chromfarbenen Hupengitter und Scheibengläser besser gefallen die Frage ob das an einem 73 auch verbaut wurde oder nur bei den 65-67 er. Wünsche allen noch schöne erholsame Feiertage Gruß Dominik |
Hallo Dominik,
bei meinem 70er Modell waren die Teile chromfarben (Scheibengläser) bzw. verchromt (Horngitter). Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ab dem Modelljahr 72 wurden die Teile schwarz. |
Hallo Dominik,
ab 1973 ( wahrscheinlich mit dem Modellwechsel 8/1972 = Modelljahr 73 ) wurden schwarze Horngitter verbaut und die Einfassungen der Leuchten waren schwarz. Gruß Stefan |
Ja so war es.
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Vielen Dank Allerseits,
dann muss ich wohl schwarz dran machen ...:D wie sieht das an dieser farbe wohl aus ....:confused: Weiß von euch einer ob man die roten Rücklichter der US Ausführung fahren darf oder eingetragen bekommt? Gruss Dominik |
Hallo alle zusammen!
Auszug aus einer schlauen Internetdatei: "In einigen Ländern wie z. B. den USA oder Kanada sind stattdessen neben den dort bernsteinfarbenen Fahrtrichtungsanzeigern vorne und hinten am Fahrzeug alternativ am Fahrzeugheck auch rote Blinker zugelassen, welche teilweise umgeschaltete Bremslichter sind. Damit ist es möglich, dieselbe Lampe als Blink-, Brems- und Schlusslicht zu verwenden. Da ihnen der Grünanteil im Farbspektrum fehlt, entwickeln sie nicht die Helligkeit gelber Blinkleuchten und es können zwei redundante Leuchtmittel in der Leuchte verwendet werden. In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde. In der Schweiz sind sowohl gelbe als auch rote Blinker erlaubt. Dabei spielt das Baujahr keine Rolle. Grüsse aus Köln |
Hallo Dominik,
lass es einfach darauf ankommen. An meinem 60er MG A waren auch rote Blinker verbaut. Beim TÜV wurden diese bemängelt (solange es baugleiche gelbe gibt, spielt das Baujahr keine Rolle...). Nachdem ich dem freundlichen TÜV Prüfer dann erkärt habe, dass ich gelbe ausleihen könnte, aber zuhause wieder die roten Gläser verbaue, hat er das Auto abgenommen. Genau so war es auch mit den zweiflügeligen Radmuttern (erlaubt sind nur die achteckigen)... Gruß Stefan |
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