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"111-Punkt-Gag" im PZ Köln
Hallo liebe Porsche-Freunde,
ich wollte meinen Frust nur kurz loswerden und Euch von meinen jüngsten Erfahrungen mit dem PZ Köln berichten. Vor 2 Monaten habe ich mir dort meinen 997 S gekauft - natürlich mit Approved Garantie und 111-Punkte Check. (Laufleistung: 99.800 km) Seit dem bin ich mit dem Wagen ca. 1000 km gefahren und von Anfang an viel mir ein Vibrieren des Autos und Zittern des Lenkrads ab 80 km/h auf. Mein erster Verdacht war, dass eines der Vorderräder eine Unwucht habe. Also habe ich den Wagen wieder ins PZ gebracht und um Überprüfung und ggf. Auswuchtung gebeten. Es gab aber keine Unwucht, jedoch teilte mir der Herr vom Service mit, dass das rechte, vordere Radlager defekt sei und ein Austausch nicht von der Approved-Garantie gedeckt sei. Mein Hinweis auf 1) Gewährleistung und 2) darauf, dass im Rahmen des „111-Punkte-Checks“ die Radlager kurioser Weise als „in Ordnung“ dokumentiert wurden, bekam ich zur Antwort: „Ja, Sie sind ja schon 1000 km gefahren. Ein Radlager ist wie eine Batterie; das geht von heute auf morgen kaputt.“ :klatsch: Was sagt Ihr dazu? Viele Grüße, Buthus |
Der Weg ins PZ war auf jeden Fall mal der erste Fehler in der Geschichte. Da ist die Enttäuschung schon vorprogrammiert.
Das in dem 111 Punkte Check die Teile auch nur auf die schnelle mal abgehakt werden um mit dem Check ein paar Euro zu verdienen ist eigentlich auch nix neues. Hättest Du den Fehler direkt am Anfang reklamiert wäre es sicher einfach gewesen. Nun sind die fein raus weil es natürlich sein kann das das Radlager nun defekter ist als noch vor 1000km. Also: machen lassen und ärgern. thorsten |
Ich würde vorsorglich eine neue Batterie einbauen.
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Sich ärgern bringt doch wirklich nichts, wenn das Radlager vorher getauscht worden wäre, so wäre das Auto 500 € teurer gewesen. Immhin ist das Auto nach der Reparatur 500 € oder so mehr wert.
Aber: Was ist, wenn das Radlager getauscht wurde und es vibriert immer noch? Werden dann erst die Stoßdämpfer getauscht und dann die Reifen, oder umgekehrt? Will sagen es kommt jetzt, da das Vibrieren nunmal da ist und stört darauf an, sich bei der Diagnose sicher zu sein. Nach vorn geht der Blick, zurück darf kein Seemann schau'n Gruß - Christoph |
Hi,
ich gebe Thorsten in allen Punkten recht. Grüße Alex |
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hallo Buthus,
schwache Leistung vom PZ, es war ja schließlich auch keim Polo für 7499 Euro. Ein fairer Zug wäre wohl gewesen, wenn Du auf das Ersatzteil 20% bekommen hättest und den Einbau zu 75% auf Deine kosten gegangen wäre. Man lernt nie aus :reise: |
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Den 1000 km Fahrstrecke, die ich zurückgelegt habe, ist das defekte Radlager jedenfalls nicht verschuldet. Denn in der Regel entwickelt man auch eine Kniegelenksarthrose nicht innerhalb von 10 km Gehstrecke. Beste Grüße, Buthus |
Das Pz hat 1/2 Jahr Garantie zu leisten
Hallo,
solltest Du das Fahrzeug im PZ gekauft haben, so hat der Händler für ein halbes Jahr Garantie zu leisten. Nur bei einer Fahrzeugvermittlung dur das PZ kann er sich von der Sache drücken.:D:D Grüße aus Karlsruhe von Max |
Zitat:
Gruß Stefan |
Nun so ist es ....
hallo Stefan,
der Händler hat beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine Garantie von 6 Monaten zu geben. Die Rechtssprechung sagt aus : Sollte innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftreten, so ist davon auszugehen, dass dieser Mangel schon zur Fahrzeugübergabe bestanden hat. Klar ???? Sicher auch im internet nachzulesen !! Gruss aus KA von Max |
...dann kann man man nur hoffen, dass die Mitarbeiter von PZ Köln hier mitlesen und wissen was sie zu zahlen haben :up: !
Im Übrigen steht im Internet nur was von gesetzlicher Sachmängelhaftung, das ist was anderes als Garantie. Und was die sog. Approved Garantie von Porsche beinhaltet, steht bestimmt in den Garantiebestimmungen. Gruß Stefan |
hallo Stefan,
das PZ wird sich schon richtig verhalten und zähneknirschend den Mangel kostenlos beheben. Nochmals zur Sachlage: Der Handler hat sowohl eine Gewährleistung, wie auch eine Garantie zu erbringen. Den Unterschied liest man(n) im Internet. Innerhalb von 6 Monaten ist der Händler beweispflichtig, dass das Fahrzeug ohne Mängel war - anschließend ist der Käufer beweispflichtig, dass der Mangel schon bestanden hat. (Kurzfassung) Die zusätzlich abgeschlossene Garantievereibarung ist davon gänzlich unberührt, wenn diese nicht haftbar ist, so ist es der Händler. Nur wenn der Händler als Vermittler des Kaufes tätig war, ist diese Rechtslage nicht gegeben. Damit hoffe ich, ist die Sache geklärt. Grüße von Max |
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