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911 aus Holland, deutsche Erstauslieferung
Ich interessiere mich für einen 911 3,2 BJ 1985 aus Holland.
Es handelt sich um eine deutsche Erstauslieferung PZ Elmshorn/Hamburg Was muss ich bei einem evtl Kauf beachten. Benötige ich eine COC Bescheinigung oder ein Technisches Datenblatt? Muss ich eine Vollabnahme nach $21 machen? Oder ist das hinfällig, weil deutsche Erstauslieferung? Zudem folgende Frage. Es sind Fuchs Replicas drauf, Marke unbekannt. Wie verhält sich der TÜV dabei? Wenn die sagen die bekomm ich nicht eingetragen, kann ich dann dort noch vom Hof fahren? Kann ich überhaupt zum Tüv fahren mit dem Fahrzeug? Ich bekomm das ja wahrscheinlich ohne TÜV garnicht zugelassen. Die Frage ist rein praktisch, muss ich mir dann jedesmal ein Kurzzeitkennzeichen holen oder wie mach ich das am besten? Danke für Infos Gruß Achim - der immer noch sucht :( |
Also ich versuch das mal.
- mit Kurzkennzeichen das Auto aus Holland holen - geht. Ist aber eine Grauzone des Erlaubten. Besser auf Trailer heim holen. - dann zum Tüv, denn das Autochen hat ja keinen dt. Brief. Also die §21 durchführen lassen. Ist m.E. nach derzeit in Hessen nur Krampf. In Niedersachsen aber ein normaler Vorgang! - dann zur Zulassungstelle mit Tüv/AU/Kaufvertrag/holländ. Brief, Versicherungsnr. - dann glücklich nach Hause fahren. - dann hier posten, ob es so war und ein Bild einstellen. Good luck, Sören |
Danke erstmal. Kurzeitkennzeichen auf ein Fahrzeug in Holland machen ist wohl tatsächlich nicht legal. Aber man bekommt beim RDW in Holland ja wohl ausfuhrkennzeichen die sogar 14 Tage gelten. Brauch ich dafür ne evb von einer deutschen Versicherung oder bin ich dann hier 14 Tage über eine holländische Versicherung versichert. Darf ich denn nur die Ausfuhr-Fahrt hier nach D machen oder kann ich dann hier innerhalb der 14 Tage dann noch entspannt zum TÜV? Kennt sich hier jemand damit aus ?
Danke ! |
Ich habe meinen Elfer mit deutschem Kurzzeitkennzeichen aus Belgien geholt. Wurde bei Tankstopp auf belgischem Rastplatz sogar von der belg. Polizei kontrolliert. War aber alles ok!
Warum sollte das in den Niederlanden illegal sein ? Ist doch auch EU. Roland |
Zitat:
-Wenn der Verkäufer keine COC-Papiere hat, kannst Du diese bei der PORSCHE-AG mit Angabe der FIN schriftlich anfordern, ist allerdings nicht kostenlos. -Bei der KfZ- Zulassungsstelle in Holland eine Internationale Überführungs - Zulassung für 2-3 Wochen beantragen. Das TÖFF für diese Zeit versichern und Kennzeichen machen lassen. Alles vor Ort in den EU-Ländern möglich. -TÜV + COC sind für die Zulassung in D obligatorisch Gruss |
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