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turbo heinz 02.10.2012 08:50

Versicherung
 
Moin Zusammen !
Sicher ist es schon angesprochen aber:

Wenn mit meinem 993 Turbo BJ 97 etwas passieren sollte:

Wie versichere ich den am besten um dann größtmöglichen Ersatz zu bekokmmen ?
Wertgutachten ? Wo ?
Sollte ich es bei einem aktuellen Turbo 997 2 Jahre alt auch machen oder genügt da die normale Vollkasko ?
Was meint Ihr - Danke für Info dazu
Gruss von Turbo Heinz :confused:

Stefan917/10 02.10.2012 12:30

Beim 997 reicht eine normale Vollkasko. Beim 993 würde ich auf jeden Fall ein Wertgutachten machen lassen und es mit meiner Versicherung abklären.

Als mein 993 RS vor ein paar Jahren gestohlen wurde war das auch ein wichtiges Thema. Das Auto wurde dann nachträglich aufgrund eines bereits vorhandenen Gutachtens geschätzt. Ohne dieses Gutachten wäre es sehr schwierig geworden den Schaden angemessen ersetzt zu bekommen.

turbo heinz 02.10.2012 13:38

Versicherung
 
Danke Dir - hilft mir weiter...
Lieben Gruss

Zwölfter Mann 02.10.2012 22:21

Oje, Stefan, eine geldmäßige Zahlung kann aber wohl kaum den Wagen ersetzen!!!! Erstetzter Schaden hin oder her! Boah, ich würde sterben!

Aber rein um des Wertes willen: Ab welchem Baujahr sollte man so ein Wertgutachten machen lassen? Das ändert sich ja sicher ständig, gibt es da eine Faustregel, wie z.B. 15, 20 oder mehr Jahre?

Einstieg 03.10.2012 12:13

Versicherung
 
Hallo,
ich empfehle nach Abblauf von 10 Jahren (bei hochwertigen Autos) ein Gutachten anzufertigen und von der Versicherung bestätigen zu lassen, dann hat man im Ernstfall immer einen Streitwert.
Ohne das Gutachten wird die Versicherung mit allen Mitteln versuchen, den Wert zu drücken.
Mit luftgekühlten Grüßen aus dem Bergischen Land
Bernd

Zwölfter Mann 03.10.2012 18:50

Danke!

911roadrunner 04.10.2012 14:51

Hallo Heinz,

das hängt auch von der Versicherung ab. Ich bin bei der Württembergischen. Dort wird erst soweit ich mich erinnere ab 40 T€ ein Gutachten erforderlich. Darunter wird das Fahrzeug von der W&W geschätzt und Du kannst dann innerhalb der geschätzten Spanne den gewünschten Wert (bestimmt auch die Prämie) vertraglich vereinbaren.

Grüße
Ingo

Stefan917/10 04.10.2012 15:49

Zitat:

Zitat von Zwölfter Mann (Beitrag 170667)
Oje, Stefan, eine geldmäßige Zahlung kann aber wohl kaum den Wagen ersetzen!!!! Erstetzter Schaden hin oder her! Boah, ich würde sterben!

In der Zwischenzeit bin ich drüber hinweg, aber mich hat das noch sehr lange mörderisch geärgert. Auch das Verhalten der Versicherung während der Abwicklung obwohl der Sachverhalt glasklar war.

Da ist mir echt der Kamm geschwollen und letztlich habe ich es einem Rechtsanwalt gegeben, weil ich den Eindruck gewonnen hatte die wollen mich am langen Arm verhungern lassen.


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