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Hilfe bei Zulassung eines englischen Porsche
Hallo Elfergemeinde,
mein Bekannter hat sich einen 993 Cabriolet (Rechtslenker) in Holland gekauft. Das Auto ist Baujahr 1994. Nun zur Vorgeschichte: Bei der Zulassungsbehörde wurde eine sogenannte COC-Erklärung vom Hersteller verlangt. Nachdem mein Bekannter bei der PAG diese Erklärung angefordert hat, bekam er die Auskunft, dass diese COC-Erklärungen erst bei Fahrzeugen ab Baujahr 1996 möglich sind.:confused: Heisst das jetzt, das Cabriolet von 1994 in Deutschland nicht zugelassen werden kann? Wer kann meinem Bekannten helfen? Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal auch im Namen meines Bekannten. Gruß Erhard:reise: PS: Weitere Fahrzeugdaten hab ich nicht. Wenn nötig kann ich die aber besorgen. |
Hallo Erhard,
das ist momentan ein Problem in Hessen! Ich hatte ein riesiges Theater mit meinem 911 Bj. 74 aus USA. Du musst einen TÜV finden, der Dir die Abnahme nach §19 StVZO macht. Machen die aber nicht ohne die COC oder ABE. Ist leider derzeit ein auf Hessen beschränktes Problem. Zur Not musst Du den TÜV Kram in einem benachbarten Bundesland machen (lassen). Sobald der Wagen dann deutsche Papiere hat, kannst Du ihn ummelden. Klingt unglaublich ist aber so - zumindest in Hessen! viel Erfolg Heiko |
Hi,
Dein Bekannter soll mal nachfragen, ob in diesem Fall das "Technische Datenblatt" die Lösung ist. Wegen dem COC-Papier: Die Begründung, weshalb dies erst ab 1996 möglich ist, steht schon im Antragsformular. Zitat:
Matthias |
Hallo Heiko,
hallo Matthias, vielen Dank für Eure Hinweise.:up: Ich werde meinem Bekannten heute benachrichtigen. Ist also doch nicht alles verloren. Wenn er das so hinbekommt werde ich Euch davon berichten. Viele Grüße Erhard |
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