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Pro und Kontra H-Kennzeichen 87er 3,2
Moin allerseits!
Ist schon ein bisschen her, dass ich hier das Letze Mal aktiv war - so um die 7 Jahre:confused: Bei mir ist nun schon länger der TÜV abgelaufen und der soll jetzt mal gemacht werden. Mein Schrauber sagte mir, H-Kennzeichen solle ich gleich mitmachen, kostet dann auch gar nicht viel mehr. Frage in die Runde, gibt es da irgendwelche Nachteile. Oder wirkt sich eine H-Zulassung irgendwie auf die Werthaltigkeit des Fahrzeugs aus? Gruss Ölf |
Wenn ich nicht gerade auf dem Schlauch stehe, müsstest Du derzeit mit KAT und Euro 2 so ca. 235€ Steuer pro Jahr Zahlen. Mit H-Kennzeichen sind 190€, lohnt sich also schon nach 2, 3 Jahren wenn man die Kosten fürs H-Gutachten mit einbezieht.
Vielleicht hat man auch merkliche Vorteile bei der Oldtimer-Versicherungen, wenn das Fhzg. mit H-Kennziechen angemeldet ist. Bin mir aber nich soo sicher. |
Hi,
mit H-Kennzeichen darf man in die Umweltzonen fahren. In manchen Gegenden ein echter Vorteil :up:. Es war zwar immer mal die Rede davon, dass abzuschaffen, aber bisher ist das meines Wissens noch so. Grüße, Dirk |
Moin,
H ist steuerlich günstiger geht jetzt auch zusammen mit Saisonkennzeichen, sofern Du die ganzen Angaben auf dem Kennzeichen unterbekommst. die Regeln für H Fähigkeit müssen befolgt werden ZB guter Zustand Originalzustand oder wenn getuned, dann nur zeitgenössisches Tuning zulässig. Google hilft beim Finden der aktuellen Anforderungen an H Kennzeichen TÜV weiterhin alle 2 Jahre wie bisher auch Aber Fahrzeug kann ohne Einschränkungen verwendet werden (im Gegensatz zu ZB 07er Nummer) |
Hallo,
ich sehe auch nur Vorteile beim H-Kennzeichen: Bei mir waren vorher 760 Euronen Steuer p.a. fällig., jetzt 191. Die Versicherung (OCC) wurde auch etwas günstiger. Und kein Ärger mit Umweltzonen. |
Und wenn man mehrere Fahrzeuge zum reinen Spaßbetrieb hat, passt die 07-er perfekt.
Kein TÜV (nach einmalig H-Gutachten), Steuer 191, Haftpflicht 85 (teuerstes Wagnis). Dafür laufen bei mir z.Zt. 2 Autos und 4 Mopeds... Einkaufen und zur Arbeit fahren darf und tue ich nicht, alles andere ist argumentierbar... Gruß Jens |
Zitat:
Das war nur ein deppertes Gerücht, offiziell gab es da gar nichts. Da hat sich die Gemeinde wieder mal selber in den Untergang eskaliert... Gruß Jens |
Hallo.
Achtung: Auch auf das Nutzungsprofil achten! D.h. km Laufleistung p.a. und Einsatzzweck. Wenn es ein Daily ist und bleiben soll, dann ist H eher kontraproduktiv! Es kommt auch sicher auf die Versicherung an, aber m.W. bedingt ein H Kennzeichen gleichzeitig, dass die km Laufleistung p.a. reglementiert wird. Bei meiner Versicherung sind das 9000km p.a. Stichwort "Erhaltung automobilhistorischen Kulturgutes" und kein normales Gebrauchsfahrzeug mehr...Also vorher sicherheitshalber nachfragen! Nebenbei ein Beispiel: In der Schweiz dürfen dann sog. Veteranenfahrzeuge m.W. nur noch 3000km p.a. bewegt werden! Da gehts uns in D noch richtig gut! Ferner: Es dürfen nur zeitgenössische Umbauten am Fahrzeug vorhanden sein (Tuning!), d.h. Felgen, Spoiler usw. nur das, was damals auch möglich gewesen ist. Dito Motor. Die Sachverständigen werden da auch zunehmend kritischer. D.h. wenn das Fahrzeug bei der Vorführung einem nicht adäquaten Zustand entspricht (bei meinem 911 waren das Radio gerade nicht eingebaut, die Kabel waren zu sehen, und der Handschuhfachdeckel fehlte zwecks Überarbeitung) wurde das H Gutachten im ersten Anlauf verweigert! Hatte das nicht für möglich gehalten, war aber so. Gruß, Thomas |
Zitat:
:up::up::up: Grüße, Dirk |
Zitat:
Nabend, das mit der Laufleistung ist falsch. Das kommt daher, daß nun jeder meint, er muß seine Versicherung mit einem "Oldtimertarif" belästigen. Die machen da mit, mein Versicherungsheini grinst sich da immer eins und die machen dann einen etwas günstigeren Tarif, reglementieren aber dafür einfach die Laufleistung. Wenn man garnix macht, einfach versichert, dann gibt es keine Beschränkung der Laufleistung, bzw. nur das, was man selbst als jährliche Laufleistung angegeben hat. Gruß Jürgen |
Ich danke für Eure zahlreichen Antworten.
Also was mir wichtig war, ist die Tatsache das keine Wertminderung eintritt. Könnt ja sein das Sammler sagen, igitt H-Kennzeichen oder so:ts: Die Sache mit 07er Kennzeichen klappt bei mi leider nicht, da meine anderen Spassfahrzeuge noch nicht die 30Jahre voll haben. Aber vielleicht weiss jemand was zum 06er, das sogenannte Händlerkennzeichen. Ein paar Gewerbe habe ich bereits eh angemeldet, da würde ich mir auch noch zutrauen eins auf KFZ-Händler zumachen. Hätte aber keine Umsätze vor zuweisen..... Geht da also was oder ist das eher unrealistisch? Ölf |
Zitat:
Und bzgl. Umweltzonen und "freie Fahrt". Hier ist klar unser aller Freund "Deutsche Umwelthilfe" auf unangenehme Art und Weise aktiv und hat den Gerichten in den letzten Diesel-Prozessen geraten, ebenso alle Benziner bis hin zu EURO2 inkl!! ebenso ein Fahrverbot zu erteilen. Dies wurde auch ohne anzuzweifeln von den Gerichten in den Urteilen mit aufgenommen, siehe z.B. Urteile Frankfurt und Köln. In Köln ist jetzt in der letzten Instanz auch nichts "abgewehrt" worden, sondern nur der Luftreinhalteplan als rechtswidrig eingestuft worden ... und die Stadt muss hier "nachhaltig" nachbessern. Letztendlich, ... wenn die Stadt diese m.M.n hysterischen Werte jedoch nicht einhalten kann, wird die DUH wieder und wieder klagen, bis dass auch jene Benziner inkl. EURO2 verboten werden und Oldtimer sowieso. Und da ist das OVG sodann nicht die letzte Instanz, denn dann gehen die nach Brüssel und dort, naja, ... wissen wir, wie entscheiden wird. Eine Horrorversion, wo ich auf eines der rheinischen Grundgesetzte hoffe – in Hochdeutsch: "Es ist noch immer gut gegangen" |
Moin,
also ich hab H-Kennzeichen, hat mit der Versicherung gar nichts zu tun. Das eine ist die Steuerreduzierung auf rund 190,- EUR im Jahr mit Befahrbarkeit aller Umweltzonen, dafür aber Erhalt des Original-Zustands bzw. Tuning nur zeitgenössisch. Meine Versicherung hab ich ganz normal Haftpflicht und Vollkasko, keine spezielle Oldtimer-Versicherung, da ich mir weder eine Jahreslaufleistung vorschreiben lassen will (gebe ich selbst an ;-) noch den Vorhalt eines Alltagsautos. Und dem Versicherer ist das bei normaler KFZ-Versicherung völlig egal ob H-Kennzeichen oder nicht, gibt halt nur nicht mehr so viele die so alte Autos nach Typschlüsseln versichern. Die ganzen Online-Versicherer sind da raus. Und als Nachteil würde ich ein H-Kennzeichen nie sehen, im Gegenteil, spricht ja für vorhandene Originalität. Außerdem ginge da ja jetzt aus Saison-Kennzeichen wenn man will. Gruß Tom |
Viele Versicherer erwarten im Rahmen der Deckung zu H mittlerweile in Gutachten.
Manchen reicht das ClassicData nicht mehr aus. Speziell die EUR 50.000,- Grenze, also drüber wird "kritisch"... die Zürich hat mich damals deswegen rausgeschmisen, ganz platt mit einem 3-Zeiler. Da war ich baff. OCC und Belmot(*) sind heute die Wahl. (*Belmot hat ne Option auf Motor-/Getriebeschaden) Zitat:
Es gab tatsächlich das "Problem", das im Rahmen der Neu-Regelungen zu den Umweltzonen die Privilegien des H erst nicht bedachtet/beachtet wurden und es ein AUS bedeutet häte. Erst durch deutliches Einschreiten des Deuvet und ADAC wurde das ohne Eclat rektifiert. |
Zitat:
Habe da keine eigenen Erfahrungen, soll aber schweineteuer sein - deutlich 4-stellig. Vielleicht kann einer der Mitinsassen das genauer beziffern. Gruß Jens |
Zitat:
Das war erst kürzlich in Bezug auf die Umweltzonen (in Verbindung mit den Dieselskandalen) und hat mit dem o.a. Gerücht nichts zu tun. 2012 wurde der 49a mal reformiert, seitdem ist der strenger aber auch eindeutiger. Jens |
Zitat:
Bzgl. Umweltzonen, da haben Deuvnet und ADAC meines wissens nach zwar Statements abgegeben, aber das Risiko ist dadurch nicht abgewendet. Ist ist keinesfalls, wie vorher, bundesweit geregelt, sondern diese Regelung ist den Städten nun selber überlassen, inwieweit sie ein Oldtimer H-Fahrverbot in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Wenn also in 2 Jahren die NOx- und Feinstaub-Werte nicht da sind, wo Brüssel und die DUH sie haben wollen, wird der Gürtel diesbzgl. bei der jeweiligen Stadt enger geschnallt. Aber, warten wir mal ab, ist eh alles zu 90% Hysterie. |
Naja, noch gilt Bundesrecht vor Landes-/Städterecht..., aber ja, bedenkenlos sorglos wird das nimmer ewig gehen...
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Ich wäre auch froh, wenn's so wäre, aber ist ein wenig anders:
https://www.gutschild.de/blog/achtun...h-kennzeichen/ Hier hat z.B. Köln auf Städteebene die Ausnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/deu...ahrt-a-862422/ Ich weiß gerade nicht, wie es mit dem Urteil in der höheren Instanz in F aussieht und wann dort die Verhandlung ist, aber ich tippe mal F wird hier ebenso die Ausnahme auf Städteebene vonehmen, ... sowie auch Stuttgart. Hier gilt es jetzt zu unterscheiden, was Umweltzone ist und welche die Zone ist, die jene Diesel-Fahrverbote ausmacht. In manchen Urteilen wurde einfach beschlossen, dass die Diesel Fahrverbotszone einfach für die entsprechende komplette Umweltzone gilt, so zum Beispiel in Stuttgart, Köln und Frankfurt. Das würde bedeuten, dass ohne die städtischen Ausnahmeregelung in S, man nach Inkrafttreten des Urteils durch diese Umweltzonen auch nicht mehr mit seinem Oldtimer fahren dürfte. In Berlin und Hamburg darfst Du z.B. mit dem Oldie in die Umweltzone, aber NICHT durch die Verbotsstrecken in der Umweltzone fahren. |
Ja, man sollte da genau unterscheiden zwischen "Fahrverbotszonen" und Umweltzonen.
In z. B. Darmstadt gibt es seit dem 1.6.2019 die "Streckenbezogene Verkehrsbeschränkungen" (Fahrverbotszone), für Benziner bis Euro 2. Von Ausnahme für H-Kennzeichen steht da zunächst mal nichts. https://www.darmstadt.de/leben-in-da...ftreinhaltung/ Die althergebrachten "Umweltzonen" sind eine andere Baustelle, da gelten andere Regeln und explizite Ausnahmen für H-Fahrzeuge. Gruß Dianos |
Zitat:
Was mir aufgefallen ist, überall, wo "nur" –streckenbezogene– Verbote ausgeschrieben sind, dürfen Oldies, soweit sie unter die Schadstoffklasse fallen, diese nicht befahren, auch nicht mit H-Kennzeichen. Dort wo übergreifend –zonale– Fahrverbote ausgeschrieben sind, sind bis jetzt Oldtimer mit H-Kennnzeichen hiervon ausgenommen, siehe Stuttgart (und Köln, falls dort zonale Fahrverbote mal kommen sollen). Doof ist es nur, wenn Du in Berlin oder HH dort Deine Garage hast, wo das Verbot herrscht. Aber ich tippe mal, da gibt es viell. eine Ausnahmeregelung, .... viell. weiß da jemand was Genaues aus B oder HH. Was ich bis heute nicht verstanden habe ist, dass teils Benziner mit EURO 2 mit ausgeschlossen werden. - Wo ist es bewiesen, dass diese mehr –NOx– ausstoßen als alte Diesel. Ich tippe das ist nur eine übertriebene Empfehlung der DUH - Wenn denn Benziner mit Euro 2 wirklich ebensolche "NOx-Schleudern" sind, warum sind dann jene Benziner bis Euro 2 nicht auch in Stuttgart ausgeschlossen worden, ... denn dort sind ja bundesweit mit die Schlechtesten Werte vorhanden und wird zudem von Grün regiert Bedeutet, ... das mit dem Ausschluss von EURO 2 es ist eigentlich nicht auf Fakten besierend, sondern liegt im "persönlichen" Ermessen eines Richters, und seinem Vertrauen bzgl. einer Empfehlung von Umwelthilfen. Und sowas kostet tausende am Ende unnütz Geld für KFZ-Neuanschaffungen und bringt nur den Umsatz neuer Karren, aber kein bisschen weniger NOx. Quintessenz: Ein Problem können überbezahlte Verantwortliche sicher erkennen, aber können leider nicht genug nachdenken, um dies –vernünftig– zu beheben. Lieber überschnell und unüberlagt handeln, um öffentlich schnell sagen zu können "wir tun was". |
Zitat:
Städte, Gemeinden und Länder legen oft Berufung ein (dann noch keine Rechtskraft des Urteiles) oder versuchen, eine andere Lösung zu finden. Z. B. der Vergleich, wie in Darmstadt, Und da steht dann auch nichts von expliziten Ausnahmen für H-Kfz. Wen wundert's? :cool: Zitat:
Gruß Dianos |
Zitat:
Wird es sicherlich geben. Dann bezahlt man fleißig in die Staatskasse und der 'Stinker' ist plötzlich 'sauber'... Gruß Jens |
Wie festgestellt sind Abgase von Oldtimern nicht relevant für die Luftreinhaltung. Find ich ja auch, aber sachlich gesehen ist das Blödsinn. Verbrennungskraftfahrzeuge sind schließlich alle, sonst könnte man auch argumentieren, dass gelbe Autos mit grünen Sitzen aber sowas von nicht relevant sind für die Luftreinhaltung...
Gruß - Christoph |
Ich hätte da auch NULL Probleme, wenn man es auch bei der Zulassungsstelle H-gerechter mit Restriktionen definiert, wie es auch Versicherungen machen:
- Nicht mehr als XYZ Km im Jahr - Garage vorhanden - Zweitwagen vorhanden Wenn das nicht ist, kann derjenige den Oldie eben nicht als Erstwagen auf sich anmelden. z.B. 200D von 1989, um damit jeden Tag durch die City zu pendeln, oder Malermeister der mit ollem T3 die km abrattert. Zudem kenn ich H-Autos, die sehen so verbastelt aus und schaffen es gerade so durch den TÜV, da wundert es mich nicht, wenn sich viele aufregen, wenn ein schlecht erhaltener Golf 2 von 1986 mit H-Kennzeichen und bläuendem Auspuff, so den Sinn des H-Kennzeichens ad absurdum führt :-) |
Die H-Feststellung ist eine Bestätigung des Automobilen Kulturgutes und hat nichts mit der AU zu tun. Beides ist getrennt von einander. Viele vergessen das, weil sie es meist bei der Gelegenheit in Einem abwickeln. Sind aber 2 getrennte Dokumente.
Auf einen bläuenden Golf MK1 wegen des H zu schimpfen ist wider besserem Wissen. Wurde ihm das H wegen Erfüllung der Kriterien erteilt, ist das nicht anzuzweifeln. Das "Bläuen" uU dagegen schon. Wenn aber der Stand der Technik nun mal halt so ist, siehe auch Trabbis, dann ist auch hier kein Gemecker von Dritten nötig. Sollte das "Bläuen" allerding eine ungewöhnliche Ursache haben, muss sich natürlich gekümmert werden, spätestens für die nächste AU (Teil der HU heutzutage) |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:24 Uhr. |
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