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@Tim
also in der Regel wird der Richter sich die Frage stellen: Wer lügt? Dann wird er sich fragen: Wer hat einen Grund zu lügen? Die Beamten zumindest nicht und deshalb sehe ich da wenig Chancen. Außerdem würde dein Freund eine Falschaussage machen und das kann im Zweifel viel Ärger bedeuten. |
Hi
@all Bevor ich morgen für 10 Tage in den Urlaub gehe, um dann bei der Rückkehr daheim den Bescheid der Bussgeldbehörde vorzufinden, nochmals herzlichen Dank für alle guten Ratschläge. Meine "Verteidigung" werde ich auf 2 Pfeiler stellen: die 200m vorm Ortsausgangschild, sowie die Geschichte mit dem Messfeld (ich bin mir sicher zum Zeitpunkt der Messung einen Lieferwagen überholt zu haben). Diesen Einspruch werde ich ohne Anwalt formulieren. Wenn das was bringt, ists gut; wenn nicht werde ich keine weiteren Schritte einleiten; die Erfahrungen hier belegen, dass das ziemlich sinnlos ist, und meine Pappe darf ich ja schliesslich behalten. Ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass ich mich keinesfalls vor einer gerechten Strafe drücken möchte; gegen eine pure Abzocke bin ich allerdings schon, und versuche daher den Weg der legalen Mittel. Wenn noch jemand einen weiteren Tipp hat, würde ich mich freuen Viele Grüsse Rüdiger |
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