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.. also ich war ja ebenso überrascht .. und es war nicht am 1. april sondern am heute am 7. so gegen 11 uhr :-) ... ich habe das auch nicht klaglos hingenommen, sondern mit der dame auch ein kleines gespräch geführt .. und sie hat sich das wohl nicht aus der nase gezogen, sondern hat auf anderweitige gespräche mit kollegen und vorgesetzten verwiesen.
ich werde jedenfalls nochmals nachhaken und euch nicht im ungewissen lassen. ... ich will euch ja auch nicht beängstigen ... doch ich habe auch einen eintrag in den brief bekommen .. ach .. der wagen ist bj. 71 und hat tag der erstzulassung 19.05.1971 .... doch jetzt halte ich lieber erst mal die klappe, bevor ich näheres weis ... freede |
hi, also, es ist definitv so: bei ottomotoren gilt: EZ des fzg. ab 01.07.69: AU erforderlich! ohne kat und ungeregelter kat= 1jahr gültig, G-Kat= 2jahre gültig!
das ganze hat nullkommanull mit H-Kennzeichen zu tun! schönen gruß, christian |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Torge:
<STRONG>Hallo Abgasuntersuchung Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht sind: ...selbstfahrende Arbeitsmaschinen </STRONG>[/quote] :confused: selbstfahrend? Keine Frage Maschine? Klar ist das eine Maschine! Und Arbeit? Steckt asuch drin: P = W/t :D |
Asche auf mein Haput, habe mich tatsächlich um ein Jahr geirrt. sorry dafür,
verspreche Besserung, schöne Ostern, Gruß aus der Hauptstadt Thomas Lundt |
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