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Na dann hat er Glück guckst Du http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/sh...e&pageNumber=2
Da steht: Zitat:
Die Anzeige kann oder wird der Händler dann wohl löschen, ich hab keine Ahnung ob ein Screenshot als Beweis gilt also würd ich das irgendwie an Renes Stelle mit einem Anwalt klären... Ob der Lagerschaden auf den letzten 1000 km enstanden sein kann, wird sich letztlich nur klären lassen, wenn der Motor auf ist und ein Gutachten erstellt wird... Gruß, Dirk. |
Als ich meinen Porsche gekauft hatte (3,2 Carrera, 200kkm) hab' ich nach dem Kauf vom Händler einen Motorschaden festgestellt (Zylinderschraube gerissen). Mit ruhiger, überzeugender Verhandlungstaktik und einem schließlichen Ultimatum haben der Händler und ich festgestellt, dass eine Lösung her muss, und dass wir beide keine Lust auf Gericht hatten (ich hab' ne gute Rechtsschutz). Da der Motor nach einer Überholung wesentlich besser ist als der Motor, den ich eigentlich gekauft hatte (es wurden natürlich gleich alle Lager, Kolberinge, Dichtungen, was weiß ich erneuert, alles wurde blitzblank gemacht und sieht nun richtig lecker aus), haben wir die Kosten fifty-fifty geteilt. so geht es auch, jedenfalls in Norddeutschland.
Die Verhandlungen haben sich allerdings auch über ein paar Wochen gezogen, man muss Geduld haben, Brücken bauen und realistische Termine setzen, ohne Termine geht gar nichts, und man muss vermeiden Fehler zu machen, durch die man sich ins Unrecht setzt. Man muss dem Händler aber auch sein Dilemma zugutehalten - er hat das Auto vermutlich auch als einwandfrei eingekauft und steht nun vor einem Verlust. Eine glückliche Hand dem unglücklichen Käufer, Gruß - Christoph |
Gewährleistung .....
Oh das muss ich wohl nochmal lernen ...... mit dem zitieren ......
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Gewährleistung .....
[quote=f348;148339
In diesen einem Jahr trägt der Händler in der ersten Hälfte die Beweislast. Das bedeutet für dich, der Händler muss beweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden noch nicht da war. Nach Ablauf der Hälfte des Jahres tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet der Kunde muss in einem Gewährleistungsfall beweisen das der Schaden schon vorlag. Das nennt sich dann Beweislastumkehr. D[/quote] Hallo zusammen ! Ich habe zu dieser Thematik eine Frage ! Wie kann ein Händler beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes/Kaufes noch nicht da war ? Eine in den Kaufvertrag aufgenommene Formulierung "Fahrzeug wurde bei Verkauf mängelfrei übergeben" reicht wohl nicht ? Oder doch, wie seht Ihr das ?? Vielen Dank! :-) |
und wie ist es ausgegangen?
es gibt andere alternativen zu 12000 EUR auszugeben. Kenne einige Werkstaätte. Falls Interesse PM an mich. Hab mein Fahrzeug auch teilweise neuaufbauen müssen. Grüße, Mike |
Tut mir wirklich leid was Dir wiederfahren ist.
Ich wünsche Dir dass alles wieder bald in Ordnung kommt und du in Deinem schönen neuen 11er fahren kannst |
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