Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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Coyote 911 14.06.2004 07:31

Hallo Stephan,

mir hat eine nichtsoelferkundige Werkstatt beim Aufbocken die Seitenschwellerbleche eingedrückt. Ich habe die Bleche auf deren Kosten richten und lackieren lassen. Aber deswegen verkaufe ich ihn doch nicht ;) ;)

Spaß beiseite: Wenn Du einmal einen Unfallschaden hast, dann ist es doch eh zu spät. Solange die Sicherheit nicht beeinträchtig wird und ich nicht das Vertrauen in das Fahrzeug verliere, würde ich ihn behalten.

Liebe Grüße

Peter

porschefanatiker 14.06.2004 08:31

Hallo Peter,
die Frage war ob nach einem Schaden verkaufen oder nicht. Daß es zu spät ist, ist mir auch klar.
Gruß, Stephan

Thomas 11T 14.06.2004 10:29

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von porschefanatiker:
<STRONG>Hallo Peter,
die Frage war ob nach einem Schaden verkaufen oder nicht. Daß es zu spät ist, ist mir auch klar.
Gruß, Stephan</STRONG>[/quote]

Ja denn - BEHALTEN ! ;)

jacques 14.06.2004 11:51

Hallo,
wenn ich das so lese, kann ich meinen ja gleich in die Mülltonne werfen.....
:D
gruß jacques

porschefanatiker 14.06.2004 11:57

Wieso, erzähl mal, was hast denn schon alles mit deinem Weißen erlebt?
Gruß, Stephan

Coyote 911 14.06.2004 13:09

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von porschefanatiker:
<STRONG>Hallo Peter,
die Frage war ob nach einem Schaden verkaufen oder nicht. Daß es zu spät ist, ist mir auch klar.
Gruß, Stephan</STRONG>[/quote]

Hallo Stephan,

behalten. Es sei denn ich habe durch den Unfall das Vertrauen in das Auto verloren, wenn z.B. sicherheitsrelevante Teile beschädigt wurden. Ob ich den Wertverlust durch Unfall jetzt oder in ein paar Jahren habe, wird in den meisten Fällen egal sein.

Gruß

Peter


Magic 14.06.2004 14:33

Also mich würde die Rechtslage zu diesem Thema doch sehr interessieren!

Meine Frau hatte kürzlich einen kleinen Unfall mit dem Boxster (eine andere Frau mit einem VW-Bus übersah sie beim Ausparken). Der rechte hintere Kotflügel hatte eine Delle und musste repariert werden. Ebenso wurde das Rücklicht und die Plastikschürze ausgetauscht.

Auf meine Nachfrage bezüglich 'Unfallwagen' und 'Wertminderung' lachte der Sachverständige mal kurz aber herzlich. "Nach einem Blechschaden gilt das Fahrzeug nicht als Unfallwagen..." So Seine Aussage. :eek: ...wusste ich nicht!

Da der Unfall zu 100% der Gegenpartei zugeordnet wurde, trug das PZ dennoch 500€ Wertminderung in den Schadensbericht ein...als kleines Schmerzensgeld, so zu sagen ;)

Aber wo sind eigentlich unsere 'Paragraphen-Götter'? Ich nehem an auch hier gibt es eine ganz klare Definition... oder?!

Waffel Winnie 14.06.2004 22:39

@Magic
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber man muss wirklich jeden Unfallschaden angeben. Also der von Dir beschriebene Fall ist auf jeden Fall ein Unfallschaden, den Du nicht verheimlichen darfst.

Blos wo ist die Grenze? Viele meinen ja, wenn man nur Schraubteile tauschen muss, die nicht zu den tragenden Teilen gehören, ist das Auto trotzdem ufnallfrei (Kotflügel zählen übrigens nicht zu den Schraubteilen, die nicht tragend sind). Also wenn man ein neues Rücklicht braucht, ist das Auto trotzdem unfallfrei. Aber so pauschal kann man das wohl nicht sagen.

Ich hab im Netz mal folgendes gefunden:
Ab dem Unfall ist es rechtlich dann nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen, selbst wenn der Unfall als gering einzustufen und daher nicht offenbarungspflichtig sein sollte. Verkauft man das Kfz, weil "nur neue Scheinwerfer, Kühler, oder andere Schraubteile erneuert worden sind", als unfallfrei, begeht man nach der Rechtsprechung Betrug und ist nach dem BGB allen Gewährleistungsvorschriften der §§ 433 ff BGB ausgesetzt mit der Folge von Rücknahme, Schadenersatz etc

Also auf deutsch: alles angeben, Rechnung bereithalten um nachzuweisen, daß das Fahrzeug nur einen geringen Schaden hatte.

Grüße
Winnie


wolfgang911 14.06.2004 23:04

... so sehe ich das auch, wenn ich ein Auto kaufe, will ich vom Vorbesitzer auch sämtliche Vorschäden wissen. Die Entscheidung ob der "Unfall" für mich unerheblich oder ich vom Kauf besser Abstand nehme ist dann meine. Ein eingedrückter Kotflügel muß erwähnt werden, und wo ist auch das Problem?? Doch nur dann vorhanden, wenn nicht fachgerecht repariert wurde um Geld zu sparen...also gemurkst wurde. Ist der Kotflügel von einem Fachmann ausgebeult oder eventuell verzinnt und gut lackiert, spricht doch nichts dagegen das Auto trotzdem zu kaufen.

So schnell, wie man heute den Verkäufer bei Vorschäden in die Mangel nehmen kann, kann sich der gar nicht warm anziehen.

Ich habe gerade auch so einen Fall:

944 S2 vom Geschäftsmann(unklug von ihm wegen der Beweislastumkehr) als unfallfrei gekauft. Jetzt stellt sich heraus, daß doch eine etwas dicke Lackschicht auf der Fahrerseite ist -das Lackdicken-Prüfgerät leuchtet rot an der Fahrertüre und am hinteren Kotflügel. Auf meine vorsichtige Anfrage und ich habe ihm wirklich die Chance gelassen die Hosen runterzulassen, wird er noch pampig und gibt irgendwann zu, einen "Parkschaden" gehabt zu haben, bei dem nur der Aussenspiegel lackiert wurde. Dann nach 5 min ja, vielleicht ist auch die Türe lackiert worden, aber das wüßte er nicht, er hat ihn schließlich nicht lackiert. Ganz schön blöd. Jetzt werde ich alles sammeln zum Rechtsanwalt gehen und schauen ob ich ihm eins verbraten kann, denn soviel Dämlichkeit und Frechheit gehört bestraft. Ich werde das Auto behalten, und er wird vermutlich bluten. Selber schuld!

..und so wird das ganze wegen der verschwiegenen Schäden zum Bummerang, was am Anfang vielleicht zu einem kleinen Abschlag geführt hätte. Irgendwie nicht clever! Denn nun nehme ich allle Mängel die ich am Auto finden kann und unterstelle ihm arglistige Täuschung. Als Geschäftsmann muß er den Beweis erbringen, daß die Mängel zum Zeitpunkt des Überganges nicht bestanden haben. Mir als Käufer steht das Wahlrecht zu, Wandelung(rückgängig machen des Kaufvertrages) oder Minderung(er muß was zurückzahlen).

Mal sehen was rauskommt!

Gruß Wolfgang

gilles027 14.06.2004 23:45

Wolfgang,

ich weiß ja nicht genau wie das ist, aber wenn er nicht als Autohändler auftritt, muß er dann auch haften, nur weil es geschäftlich ist?

Und bei einer Delle in der Türe, täusch Dich nicht, da wird der Richter den Kopf schütteln.
Habe ich selbst erlebt. Wortlaut Richter "Wieviel, n Porsche für 15000 Mark, ja fährt der denn noch? 20 Jahre alt? Sind sie doch froh dass er noch fährt."

Wie Du sagtst, hat sich das mit der Beweislast geändert. Ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück.

Gruß´
Gilles

P.S.:Wo gibt es diese Lackdickenprüfer?

wolfgang911 15.06.2004 00:11

@gilles, das ist ja die Sauerei heute. Jeder der ein KFZ verkauft und selbstständig ist, ein Metzger genauso wie ein Rechtsanwalt muß sich behandeln lassen wie ein Autohändler. Die Geschichte mit der Beweislastumkehr läßt sich auch nicht durch Verträge umgehen. Deshalb wollen ja viele Händler verständlicherweise nur noch in Komission verkaufen, weil bei einem alten Auto das gar nicht machbar ist.
Zur Sache bei mir, Unfallfreiheit ist nunmal nicht gege´ben, wenn das KFZ gespachtelt und nachlackiert ist. Desweiteren hat er noch ein paar Mängel die nicht unerheblich sind und ihm wohl bekannt sein mußten.

Aber wie Du so treffend formulierst, ist vor Gericht alles möglich, hängt auch immer vom Richter ab. Ich wollte ja eigentlich auch eine außergerichtliche Einigung.

Gruß Wolfgang

MaxB 15.06.2004 00:35

@Wolfgang - was war Dir im Zeitpunkt des Kaufes bekannt?
Was hat Dir der Verkäufer nicht sofort gesagt und was hat er auf direktes Nachfragen nicht gesagt oder mit Nichtwissen beantwortet?
Bonn-sonnig
Max

wolfgang911 15.06.2004 01:02

@max, bekannt war mir ein Austausch des vorderen rechten Kotflügels - Wildschaden mit Rechnung
nicht bekannt war mir: das gesamte KFZ ist nachlackiert, auf Fahrertüre und hinterem Kotflügel muß etliches an Spachtel hängen,
der Kabelbaum wurde falsch repariert vom Verkäufer, so daß ein Kurzschluß auf den Fernscheinwerfern ist
die Geräusche im hinteren Bereich stammen nicht wie gesagt von den uralten abgefahrenen Reifen sondern von irgendwelchen noch nicht identifizierten Lagern.
Im Kaufvertrag hat er Unfallfreiheit und Mängelfreiheit mit Ausnahme des Kotflügels vorn und dem etwas sägenden Leerlauf zugesagt.

Gruß Wolfgang

MaxB 15.06.2004 01:41

@Wolfgang - Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Was hast Du selbst vor dem Kauf erkannt und sei es auch nur vermutet, was der Verkäufer Dir nicht sagte (warum auch immer)?

gilles027 15.06.2004 02:03

@alle
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus.
Was muß der Verkäufer angeben und was nicht.

Bei meinen älteren 911 war es eigentlich immer so, dass die Verkäufer rumdrucksen (weiß nicht, oder 5. Hand, was nach 20 Jahren eben normal ist...).

Später hab ich bei einigen gemerkt, dass nachlackiert wurde. Steinschlag oder Kotflügel/Auffahrunfall, das weiß man zwar nicht, könnte man aber doch nachvollziehen/feststellen.

Inwieweit ist der Käufer in einem solchen Fall zu belangen, wenn es Privatverkauf ist. Was hat sich hier geändert beim PKW Kauf/verkaufsrecht.

Gruß
Gilles


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